Dienstag, 24. November 2009

Gesetz

Ein Gesetz ist die Bezeichnung für eine Sammlung von allgemeinen und verbindlichen Rechtsnormen, welche in einem förmlichen und festgelegten Gesetzgebungsverfahren vom Gesetzgeber erlassen worden sind. Im ursprünglichen Sinne des Wortes meint ein Gesetz die Festlegung von Regeln.

In der Rechtswissenschaft wird zwischen dem Gesetz im Sinne des formellen Rechts und dem Gesetz im Sinne des materiellen Rechts unterschieden. Bei dem Gesetz im Sinne des materiellen Rechts handelt es sich um jede generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung – Rechtsnorm. Damit ist jede Maßnahme eines Träger öffentlicher Gewalt gemeint, die darauf zielt, in einer unklaren Menge von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen mit Außenwirkungen zu verursachen. Zu den Gesetzen im materiellen Sinne wird beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch und die kommunale Abwassergebührensatzung gezählt. Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz im materiellen Sinne, weil es sich hierbei um Rechtswirkungen handelt, die den Innenbereich des Trägers der öffentlichen Gewalt beschränken.

Gesetz im Sinne des formellen Rechts umfasst jede Maßnahme, die innerhalb eines Verfahrens zustande kommt, welches vom Verfassungsgeber für den Erlass eines Gesetzes vorbestimmt ist, bei dem die von der Verfassung bestimmten Organe mitwirken und, dass das Gesetz dem in der Verfassung festgelegten Form entspricht. Ein Gesetz im formellen Sinne ist jede Maßnahme, die vom Parlament im Gesetzgebungsverfahren beschlossen und dann im Gesetzblatt veröffentlich wird.