Dienstag, 24. November 2009

Rechtsschutzversicherung Online

Heutzutage ist eine Rechtsschutzversicherung sehr wichtig geworden, da immer mehr Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden und hierbei hohe Anwalts- sowie Gerichtskosten entstehen. Die Kosten müssen bis eine gerichtliche Entscheidung tatsächlich getroffen wird, vorgestreckt werden, daher nutzen viele die Rechtsschutzversicherung. Es wird hierbei die Verkehrsrechtsschutzversicherung, der Privatrechtschutz oder Betriebsrechtschutz unterschieden.

Heute besteht auch die Möglichkeit eine Rechtschutzversicherung online abzuschließen. Für viele ist dies auch der gängige Weg, da man online viele Informationen über den gewählten Tarif erhält und sich ganz in Ruhe mit dem Online Rechtsschutz beschäftigen kann.

Wenn man sich dazu entscheidet sich online Rechtschutz zu suchen, ist man auf der sicheren Seite. Viele Gesellschaften bieten hier eine umfangreiche Beratung im Bereich Rechtsschutzversicherung an, welche online statt findet. Beim Online Abschluss sind die Mitarbeiter der jeweiligen Versicherung über Telefon, Chat oder Mail erreichbar.
Online bietet sich jedem die Option durch einen Vergleich des angebotenen Rechtsschutzes, einerseits eine Preisübersicht zu erhalten und sich anderseits eine Übersicht über die angebotenen Leistungen zu machen, so dass man letztendlich die besten Tarife miteinander direkt vergleichen kann. Man kann sich online zum Thema Rechtsschutz den höchsten Leistungsumfang mit dem niedrigsten Preis raussuchen.

Wenn man online den richtigen Anbieter gefunden hat, kann man auch direkt bei im online die Rechtsschutzversicherung abschließen. Hierbei sollte man aber beachten, unbedingt die AGBs sehr genau durchzulesen und sich Zeit für eine endgültige Entscheidung zu nehmen. Wenn man dann online den Rechtsschutz abgeschlossen hat, sendet der Versicherer ihnen die Police zu.

Gesetz

Ein Gesetz ist die Bezeichnung für eine Sammlung von allgemeinen und verbindlichen Rechtsnormen, welche in einem förmlichen und festgelegten Gesetzgebungsverfahren vom Gesetzgeber erlassen worden sind. Im ursprünglichen Sinne des Wortes meint ein Gesetz die Festlegung von Regeln.

In der Rechtswissenschaft wird zwischen dem Gesetz im Sinne des formellen Rechts und dem Gesetz im Sinne des materiellen Rechts unterschieden. Bei dem Gesetz im Sinne des materiellen Rechts handelt es sich um jede generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung – Rechtsnorm. Damit ist jede Maßnahme eines Träger öffentlicher Gewalt gemeint, die darauf zielt, in einer unklaren Menge von Einzelfällen bestimmte Rechtsfolgen mit Außenwirkungen zu verursachen. Zu den Gesetzen im materiellen Sinne wird beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch und die kommunale Abwassergebührensatzung gezählt. Eine Verwaltungsvorschrift ist kein Gesetz im materiellen Sinne, weil es sich hierbei um Rechtswirkungen handelt, die den Innenbereich des Trägers der öffentlichen Gewalt beschränken.

Gesetz im Sinne des formellen Rechts umfasst jede Maßnahme, die innerhalb eines Verfahrens zustande kommt, welches vom Verfassungsgeber für den Erlass eines Gesetzes vorbestimmt ist, bei dem die von der Verfassung bestimmten Organe mitwirken und, dass das Gesetz dem in der Verfassung festgelegten Form entspricht. Ein Gesetz im formellen Sinne ist jede Maßnahme, die vom Parlament im Gesetzgebungsverfahren beschlossen und dann im Gesetzblatt veröffentlich wird.

Rechtsanwalt

Bei dem Begriff Rechtsanwalt handelt es sich um die Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.

Ein Rechtsanwalt wird von seinem Kläger beauftragt, um ihn mit Hilfe rechtsstaatlicher Mittel zu seinem Recht zu verhelfen. Ein Rechtsanwalt kann jeden von uns beraten und vor Gericht vertreten, außer er hat zu bereits die Gegenseite beraten oder vertreten oder war beispielsweise für sie als Notar tätig.

Als Mandant ihres Rechtsanwalts wird er sie während der Beratung über die Rechtslage, eine mögliche Beweissicherung sowie die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko informieren.
Von einem Rechtsanwalt kann man sich in jedem Verfahren vor Behörden und Gerichten vertreten lassen. Wenn es sich um einen Starprozess oder ein Bußgeldverfahren handelt wird ihr Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Bei einem Zivilprozess vor einem Landesgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof ist man dazu verpflichtet, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Als Rechtsanwalt übt man einen freien Beruf aus. Für den Rechtsanwalt gilt das anwaltliche Berufsrecht, das in der Bundesrechtsanwaltsordnung und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt ist. Jeder Rechtsanwalt ist Pflichtmitglied in einer Rechtsanwaltskammer, die vor Ort zuständig ist.

Laut der deutschen Rechtsordnung ist ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, d.h. ein Rechtsanwalt ist nicht nur seinem Mandanten, sondern auch der Rechtsordnung gegenüber verpflichtet. Ein darf vor Gericht nicht wissentlich die Unwahrheit vortragen. Die Verbindung zwischen Rechtsanwalt und seinem Mandanten ist verfassungsrechtlich geschützt, d.h. der Rechtsanwalt sowie seine Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und haben gegenüber allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei ein Aussageverweigerungsrecht über alles, was der Mandant mit seinem Rechtsanwalt bespricht.

Rechtsschutz

Hinter dem Begriff Rechtsschutz verbirgt sich das Recht, das jeder von uns als Bürger hat, über einen Sachverhalt ein unabhängiges Gericht entscheiden zu lassen und somit sein Recht geltend zu machen.

Jedem von uns steht laut Grundgesetz die Gewährleistung des Rechtsschutzes zu. Im Grundgesetz sind in Artikel 19 Abs. 4 das Recht auf Rechtsschutz bei Akten öffentlicher Gewalt und in Artikel 103 den Anspruch auf rechtliches Gehör direkt bestimmt.
Laut Artikel 20 Abs. 1 GG kann der Gesetzgeber den Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips beschränken. Diese Tatsache beruht darauf, dass ansonsten die Effektivität des Rechtsschutzes leiden würde, da die Justiz nicht mehr handlungsfähig wäre.

Der Rechtsschutz der beispielsweise auf dem Klageweg bestritten wird, ist durch die Zulässigkeits- oder Sachurteilsvoraussetzung eingeschränkt. Hierbei soll eine angemessene Zuständigkeitsverteilung erreicht werden – hinsichtlich dem Gerichtsort, den Gerichtsinstanzen und dem Streitgegenstand –, und zusätzlich die Durchführung eines Vorverfahrens – Verwaltungsgerichtsbarkeit – ermöglicht werden oder einfach nur mittels Anwalt die Rechtsstreitigkeiten einzuschränken und schnellstmöglich zu lösen.

Eine andere Einschränkung hinsichtlich des Rechtschutzes ist das Rechtsschutzbedürfnis, d.h. eine natürliche oder juristische Person verfolgt mittels eines Gerichtsverfahrens das Ziel, Rechtsschutz zu erlangen. Eine Klage bedingt als Voraussetzung, um zu gelassen zu werden, ein Rechtsschutzbedürfnis. Hierbei muss man als Kläger ein rechtsschutzwürdiges Interesse haben und nicht das Ziel verfolgen, auf einfach, schnelle und billige Art und Weise, Erfolg zu haben.