Dienstag, 24. November 2009

Rechtsanwalt

Bei dem Begriff Rechtsanwalt handelt es sich um die Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.

Ein Rechtsanwalt wird von seinem Kläger beauftragt, um ihn mit Hilfe rechtsstaatlicher Mittel zu seinem Recht zu verhelfen. Ein Rechtsanwalt kann jeden von uns beraten und vor Gericht vertreten, außer er hat zu bereits die Gegenseite beraten oder vertreten oder war beispielsweise für sie als Notar tätig.

Als Mandant ihres Rechtsanwalts wird er sie während der Beratung über die Rechtslage, eine mögliche Beweissicherung sowie die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko informieren.
Von einem Rechtsanwalt kann man sich in jedem Verfahren vor Behörden und Gerichten vertreten lassen. Wenn es sich um einen Starprozess oder ein Bußgeldverfahren handelt wird ihr Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Bei einem Zivilprozess vor einem Landesgericht, Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof ist man dazu verpflichtet, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Als Rechtsanwalt übt man einen freien Beruf aus. Für den Rechtsanwalt gilt das anwaltliche Berufsrecht, das in der Bundesrechtsanwaltsordnung und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt ist. Jeder Rechtsanwalt ist Pflichtmitglied in einer Rechtsanwaltskammer, die vor Ort zuständig ist.

Laut der deutschen Rechtsordnung ist ein Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, d.h. ein Rechtsanwalt ist nicht nur seinem Mandanten, sondern auch der Rechtsordnung gegenüber verpflichtet. Ein darf vor Gericht nicht wissentlich die Unwahrheit vortragen. Die Verbindung zwischen Rechtsanwalt und seinem Mandanten ist verfassungsrechtlich geschützt, d.h. der Rechtsanwalt sowie seine Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht und haben gegenüber allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei ein Aussageverweigerungsrecht über alles, was der Mandant mit seinem Rechtsanwalt bespricht.